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Hilfe

  1. Ab wo wird die Planenhöhe angebeben?
  2. Bekomme ich die ZB II zu dem Anhänger?
  3. Haben die AGADOS Fachhandels Partner alle Werkstätten?
  4. Hat AGADOS feuerverzinkte oder galvanisch verzinkte Grundrahmen.
  5. Ist der Kunststsoffdeckel bei AGADOS abschließbar?
  6. Kann ich die Plane erhöhen?
  7. Kann man bei AGADOS Direkt kaufen?
  8. Sind V- Deichseln bei den AGADOS Anhängern geschraubt oder geschweißt?
  9. Wann darf ich 100 km/h fahren?
  10. Was ist sicherer, Gebremste oder ungebremste Anhänger?
  11. Wie funktioniert die Fachhändler Suche auf der Internetseite AGADOS.
  12. Wie hoch kann man die Plane maximal bei Hochladern erhöhen?

 

Ab wo wird die Planenhöhe angebeben?

Die Planenhöhe wird immer bei AGADOS ab den Anhängerboden angegeben.

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Bekomme ich die ZB II zu dem Anhänger?

Ja. Sie bekommen für 90 % unserer Anhänger die ZBII.

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Haben die AGADOS Fachhandels Partner alle Werkstätten?

AGADOS beliefert nur Partner, die von uns ausgebildet wurden und eine Werkstatt besitzen. Damit ist der Service garantiert.

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Hat AGADOS feuerverzinkte oder galvanisch verzinkte Grundrahmen.

Wir haben bei 90% der Anhänger, einen feuerverzinkten Grundrahmen.

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Ist der Kunststsoffdeckel bei AGADOS abschließbar?

Ja.

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Kann ich die Plane erhöhen?

Die Plane kann bei AGADOS jeweils um 100 mm erhöht werden.

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Kann man bei AGADOS Direkt kaufen?

AGADOS hat keinen Direktvertrieb. Wir wollen das unsere Kunden den bestmöglichen Service erhalten. Dieses funktioniert nur, wenn ein ausgebildeter Fachhandels Partner von AGADOS vor Ort ist.

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Sind V- Deichseln bei den AGADOS Anhängern geschraubt oder geschweißt?

Unsere V- Deichseln sind grundsätzlich geschraubt. Dieses vereinfacht die Reparatur.

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Wann darf ich 100 km/h fahren?

100 km/h - Abnahme

Die „Dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung“, so die offizielle Bezeichnung, ermöglicht in Zukunft deutlich mehr PKW-Anhänger- und Caravan-Besitzern auf Autobahnen und autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen Tempo 100 zu fahren. Die neue Verordnung ist seit 22. Oktober 2005 rechtskräftig und zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristet.

Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es:

  • Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen
  • Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein
  • Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug wurden für bestimmte Kombinationen erhöht

Die neue Regelung:
Ab sofort dürfen Sie mit Ihren Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Voraussetzung: Ihr Zugfahrzeug hat ein Anti-Blockier-System (ABS/ABV) und ist entweder beschrieben als

  • PKW
  • Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder
  • anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht

2. Voraussetzung: Ihr Anhänger...

  • ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet und mit hydraulischen Achsstoßdämpfern ausgerüstet.
  • wird so beladen, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Dabei beachten Sie bitte, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
    Grund: Durch eine hohe Stützlast verbessern Sie das Fahrverhalten Ihrer Kombination deutlich.

3. Voraussetzung: Ihre Anhängerbereifung...

  • ist nicht älter als 6 Jahre
  • weist mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) auf
  • nimmt keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch

4. Voraussetzung: Das Masseverhältnis Ihrer Zugkombination

Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers / Caravans darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Hierbei sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • ungebremste Anhänger: Faktor = 0,3
  • gebremste Anhänger: Faktor = 1,1 (oder 1,2)
  • Wohnwagen: Faktor = 0,8 (oder 1,0)

Ein PKW mit einem Leergewicht von 1.200 Kg darf also maximal ein PKW-Anhänger mit einem eingetragenen zulässigen Gesamtgewicht von 1.320 Kg ziehen. Berechnung: Leergewicht des PKW multipliziert mit dem Faktor 1,1

Bei einem ungebremsten Anhänger darf das Leergewicht maximal (nur) 360 Kg betragen. Unter Umständen müssen also die PKW-Anhänger auf den jeweiligen Wert abgelastet werden.

Unter bestimmten Vorraussetzungen können die Werte verbessert, bzw. die Faktoren verbessert werden (siehe Faktoren in Klammern).

Für die Verwendung der höheren Faktoren ist erforderlich, dass Ihr Anhänger mit:

einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt
oder
mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
In jedem Fall gilt, dass das zulässige Gesamtgewicht Ihres Anhängers nicht größer sein darf als das zulässige Gesamtgewicht und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs.

5. Voraussetzung: Eintrag in Ihrem Fahrzeugschein und 100 km/h Plakette

Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV / DEKRA / GTÜ) eine Bestätigung ausgestellt, mit welcher dann die Straßenverkehrsbehörde die Tempo 100 Zulassung in die Kfz-Papiere einträgt und eine Tempo-100-Plakette aushändigt. Diese muss hinten am PKW-Anhänger / Caravan angebracht werden.

Weitere Informationen:
Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für PKW mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80. Für sonstige Kraftfahrzeuge mit Anhänger, wie z. B. Wohnmobile mit Anhänger, gilt 60 km/h.

Nach der alten Tempo 100 Regelung ausgestellte Genehmigungen für eine Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des Anhängers ihre Gültigkeit.

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Was ist sicherer, Gebremste oder ungebremste Anhänger?

Die Sicherheit für alle Menschen im öffentlichen Strassenverkehr muss oberstes Gebot sein. Hier dürfen keine Kompromisse gemacht werden. Deshalb empfehlen wir gebremste Anhänger - viele Argumente sprechen dafür.

Ungebremst bedeutet:
Der Anhänger hat keine eigenen Bremsen. Die erforderliche Bremsleistung muss das Zugfahrzeug voll mit übernehmen.

Gebremst bedeutet:
Der Anhänger verfügt über eine eigene Bremse und entlastet so das Zugfahrzeug. Die Bremsanlage eines Anhängers besteht aus Auflaufeinrichtung, Übertragunseinrichtung und Radbremse. Wenn Sie bremsen, läuft der Anhänger auf, worduch die Zugstange eingeschoben wird. Mittels der Übertragungseinrichtung wird daraufhin die Radbremse in Kraft gesetzt.

Es gibt zahlreiche Argumente, die eindeutig für den Einsatz eines gebremsten Anhängers sprechen:

  • Bei einer Bremsung verringert sich der Bremsweg um etwa 17% und das Gespann kommt etwa 25% schneller zum Stehen.
    Der Grund: Ein Anhänger, der über eigene Radbremsen verfügt, nimmt dem Zugfahrzeug einen Teil der Bremslast ab und verbessert so die Fahreigenschaften des gesamten Gespanns.
  • Auch Kleinwagenbesitzer haben die Möglichkeit, die maximal zugelassene Anhängelast hinter ihrem PKW zu ziehen.
    Der Gesetzgeber erlaubt zwar bis zu 750kg Gesamtgewicht für ungebremste Anhnger - doch die meisten PKWs sind für diese Last nicht leistungsfähig genug. Mit einem gebremsten Anhänger hingegen können Sie die erlaubten Lasten fast immer voll nutzen!
  • Der Anhänger bricht bei einer Notbremsung in der Kurve nicht so schnell aus.
  • Ein gebremster Anhänger schont die Bremsen Ihres Zugfahrzeuges und damit Ihren Geldbeutel.

Der nachfolgend dargestellte Test wurde von der Zeitschrift "Boote" durchgeführt. Die Ergebnisse dieses Versuchs verdeutlichenden den Unterschied zwischen einem kleinen gebremsten und einem kleinen ungebremsten Anhnger im Fahrbetrieb.

Das Testgespann besteht aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger mit 575 kg Gesamtgewicht, bei einer Stützlast von 50 Kg. Alle Tests wurden jeweils mit einem gebremsten und einem ungebremsten Anhnger durchgeführt.

 

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ungebremst

53,5m

gebremst
45,5m
  Der Bremsweg
Bei einer konstanten Geschwindigkeit von 90 km/h wird das Testgespann mit einer Vollbremsung zum Stillstand gebracht. Die anschliessende Messung ergibt: Mit dem gebremsten Anhänger hat sich der Bremsweg um 17 % (ca. 8 Meter) verringert!

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ungebremst
6,46m/s2

gebremst
8,52m/s2
     Die Bremsverzögerung
Bei demselben Versuch wurde auch die Bremsverzögerung ermittelt. Das Testgespann mit gebremstem Anhänger verzögert mehr: Es kommt ca. 25% schneller zum Stehen!

    Kurvenverhalten
Wieder wird eine Vollbremsung bei 90 km/h durchgeführt - diesmal jedoch in einer Kurve. Das Testgespann mit einem ungebremsten Anhänger bricht aus, schleudert und kann nicht mehr gehalten werden.
Das Testgespann mit einem gebremsten Anhänger bleibt auch bei einer Notbremsung in der Kurve noch exakt in der Spur.

Diese Ergebnisse sprechen für sich: Gebremste Anhänger verbessern die Fahreigenschaften des Gespanns enorm und tragen im Alltag wie in Notfallsituationen wesentlich zur Sicherheit im Strassenverkehr bei.

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Wie funktioniert die Fachhändler Suche auf der Internetseite AGADOS.

Sie brauchen nur die 1. Zahl Ihrer Postleitzahl eingeben.

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Wie hoch kann man die Plane maximal bei Hochladern erhöhen?

Bis 2600 mm kann man bei den AGADOS Hochladern Typ DONA erhöhen.

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